Geblitzt: Barsbüttel, A 1, km 140,650 in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Beweismittel ist dann ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen in zahllosen Gerichtsverfahren und Testreihen nachgewiesenen Schwächen sind dann die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Funktionsprinzip dieses Geräts ist einfach erklärt. Laserimpulse tasten auf einer Länge von 75 Metern die Fahrbahn im rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge senden diese zurück und ermöglichen so eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Diese Messsystem hat aber seine charakteristischen Schwächen. Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit zu einer Verfälschung bei der Datenerfassung. Schon aus diesem Grund werden bei mindestens jedem zweiten Bußgeldbescheid falsche Geschwindigkeitswerte angezeigt. Oft ist auch der Messwinkel nicht genau eingestellt. Das Ergebnis sind dann automatisch überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Nicht selten werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer zeitgleich erfasst. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung nicht verwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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