Geblitzt: Bebensee, BAB A 21, Fahrtrichtung Bargteheide- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Falls Sie an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen, können die drohenden Strafen teuer werden.

Schon ab 26 km/h sind ein Bußgeld von 150 € und ein Punkt möglich. Sind Sie innerhalb der letzten zwölf Monate schon einmal auffällig geworden, kommt noch ein Monat Fahrverbot hinzu.

Aber soweit muss es nicht kommen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Funktionsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Es werden Lasersignale in einem rechten Winkel ausgestrahlt. Diese tasten auf einer Entfernung von 75 Metern die Fahrbahn ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden die Impulse zum Gerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit.

Die Kamera wird aber erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst. Diese zeitliche Differenz führt dazu, dass keine exakte Fahrzeugzuordnung vorliegt, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Die Länge der Messstrecke bedingt eine Auffächerung der Laserimpulse. Die hierdurch verursachte fehlerhafte Datenerfassung ist die Ursache, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Sehr oft ist außerdem der Messwinkel nicht genau eingestellt. Dann führt schon die geringe Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Vor der eigentlichen Inbetriebnahme des Blitzers müssen zahlreiche Funktions- und Datentests durchgeführt werden. Ist auch nur ein einzige nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird die Messung verworfen.

Dies gilt auch, wenn sich in der Akte kein Zertifikat befindet, dass die Schulung der Messbeamten an diesem Gerät bestätigt.

Oft ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese kleine Fehlerauswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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