Blitzer auf der BAB 11, km 36,5 in Fahrtrichtung Prenzlau- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten, weil Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen. Dann folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Allerdings kann Ihnen hier ein erfahrener Verteidiger helfen, das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. 

Die Messstelle befindet sich konkret zwischen den Anschlussstellen Werbellin und Chorin. Etwa 900 Meter hinter der Anschlussstelle Werbellin wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.

Schon ab Kilometer 18,8 wird die zuvor unbegrenzte Geschwindigkeit durch beidseitige Beschilderung auf 120 km/h reduziert. Diese gilt bis zum Kilometer 42,8 und wird durch jeweils beidseitige Beschilderung bekannt gegeben. Von Berlin aus kommend wird die Beschilderung insgesamt sechsmal wiederholt. Direkt hinter der Anschlussstelle Werbellin wird die Beschränkung einmal durch beidseitig aufgestellte große Schildertafeln bekannt gegeben. Das hier zuständige Amtsgericht Eberswalde geht davon aus, dass dieses verkehrspsychologischen Anforderungen genügt. Nur bei besonderen Umständen ist es möglich, sich auf ein Augenblicksversagen zu berufen.

Aber hier sind die Schwächen der verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0 die Garanten für den Erfolg eines Einspruchs.

Dieser Blitzer ist charakterisiert durch seinen Messbalken (Sensorkopf), auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Drei von Ihnen, die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und so die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch können bei dieser Messmethode schon einfache Lichtreflexe (Fahrzeugschatten, Schatten entgegenkommender Fahrzeuge, Bäumen oder Begrenzungen) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Registrierung der Helligkeit und somit die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Bei diesem Blitzer ist es für eine exakte Messung von enormer Bedeutung, dass die Fahrbahnneigung mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen wird. Hier geschehen die meisten Bedienungsfehler, welche zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen.

Ist das Stativ nicht auf ausreichend festem Untergrund, kann es durch Erschütterungen und Sogwirkungen der Fahrzeuge, wenn auch nur geringfügig, absinken. Aber jede kleinste Veränderung der eingestellten Messposition führt zu Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsbestimmung.

Zuordungsprobleme sind bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen zu beobachten. Auch moderne LED- Scheinwerfer können einen negativen Einfluss auf das Messergebnis haben.

Ist die gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO zwingend vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messung zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und noch weitere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

In Brandenburg gibt es die Möglichkeit der Online-Einsicht in die Beweisfotos, anhand derer eine erste kursorische Prüfung vorgenommen werden kann. Dies gehört  zum Leistungsumfang der kostenlosen Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Andreas Junge. Desweiteren holt er für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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