Geblitzt auf der BAB 9, km 106,9, FR Berlin – München, Gem. Wiedemar- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht einfach. Denn die Überprüfung der Messung durch einen erfahrenen Verteidiger lohnt sich. Überdurchschnittlich viele Verfahren werden bei dieser Messstelle nach einem Einspruch eingestellt. Ursache dafür ist fast immer die Unzuverlässigkeit des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Fahrzeuge im Messbereich reflektieren diese Strahlen und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dabei erfassten Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrtzeit. Dann kann durch einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Jedoch führt die hier überlange Messstrecke zu einer nicht geplanten Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig und massiv, dass schon allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem kommt es zu Zuordnungsschwierigkeiten, wenn sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Häufig ist beim Aufbau auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Dann führen schon minimalste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Wird festgestellt, dass die Geräteeichung abgelaufen ist, wird die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten, ist die Messung ebenfalls unverwertbar. Bei dem Poliscan Speed haben sich in der Vergangenheit auch dadurch zusätzliche Messfehler ergeben, dass eine unbeabsichtigte Verzögerung der Kameraauslösung auftrat, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler der Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, werden von dieser alle Kosten übernommen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema