Geblitzt: Dortmund Innenstadt West, B 54 Südwall,FR Osten, in Rtg. Paderborn- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Dortmund wirft Ihnen vor, Sie hätten  hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid und dieser kann empfindliche Strafen aussprechen. Bei mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt, ab 31 km/h einen Monat Fahrverbot und für Wiederholungstäter ist dies schon ab 26 km/h zuviel möglich.

Aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Geblitzt wird hier mit dem  Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dieser seit seiner Einführung massiv kritisierte Blitzer ist wegen seiner Fehlerquellen der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

In der jüngsten Vergangenheit haben Testreihen nochmals bestätigt, dass bei 50 % aller Messvorgänge eine fehlerhafte Datenverarbeitung zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben führt. Dies kann auch in Ihrem Fall gegeben sein.

Nach Wartungsarbeiten ist sehr oft der Scanwinkel ungenau eingestellt. Schon die Abweichung um ein Grad kann zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung schon aus diesem Grund keinen Bestand haben.

Der Blitzer generiert aus dem Originaldatensatz Ihrer Messung ein Foto im Format .jpg. Bei dessen Umwandlung in das Format .jpg wird automatisch eine xml-Datei erstellt, welche Informationen zu Positions- und Zeitangaben Ihres Fahrzeugs während der Messung enthält.

Werden diese rechnerisch ins Verhältnis gesetzt und mit dem vorgeworfenen Geschwindigkeitswert verglichen, wird häufig eine Differenz zu Gunsten des Betroffenen festgestellt.

Bei Kolonnenfahrten gelingt der Bußgeldstelle im gerichtlichen Verfahren sehr oft kein Nachweis, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Diese Zuordnungsschwierigkeiten führen sehr oft zu einer Einstellung des Verfahrens.

Bei über der Hälfte aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.

Foto(s): andreas junge

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