Geblitzt: Fahrdorf, Bundesstraße B76, Abschnitt 550, Höhe 6.1, Richtung Schleswig- Rat vom Fachanwalt!

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Falls Sie hier vom aufgestellten Blitzer erfasst wurden, lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit einem Lichtschrankensystem bestimmt. Bei diesem Messsystem gelingt es Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überdurchschnittlich häufig Fehler bei der Messwertbildung nachzuweisen.

Bei diesem Blitzer überqueren mehrere Infrarot- oder Laserstrahlen die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, welche das Fahrzeug für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt, kann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Befinden sich aber mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts, kann es zu Schwierigkeiten bei Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist der Messwinkel nicht mit der nötigen Genauigkeit eingestellt. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ebenfalls ist an diesem Standort häufig die Eichung des aufgestellten Geräts abgelaufen. Dann wird entweder die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt. Auf dem Messfoto muss außerdem die Messlinie zu sehen sein und zwar auf der gesamten Strecke zwischen Lichtsender und Lichtempfänger. Auch dieses Erfordernis ist nicht immer gegeben.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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