Geblitzt: Freienwill, Schulstraße, L 96, Richtung Eckernförder Landstraße, L 23, Höhe Kindergarten!

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Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen erhebliche Konsequenzen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote. Für Fahranfänger kann sich die Probezeit verlängern, und Wiederholungstäter müssen mit verschärften Strafen rechnen. Allerdings können fehlerhafte Messungen durch die technischen Schwächen des Blitzgeräts des hier verwendeten Messgerätetyps bei mindestens jeder zweiten Messung zu ungenauen Geschwindigkeitsangaben führen. Probleme wie Strahlenaufweitung, Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern und falsche Einstellung des Scanwinkels, sowie fehlender Nachweis über die Schulung der Messbeamten oder eine abgelaufene Eichung des Gerätes können zu einer Verwerfung der Messung führen. Rechtsanwalt Andreas Junge spezialisiert auf Ordnungswidrigkeitenrecht, erzielt durch das Einholen eines technischen Sachverständigengutachtens und das Stellen von Beweisanträgen häufig einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens, womit den Betroffenen Punkte oder Fahrverbote erspart bleiben. Bei der Existenz einer Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten.

Sie wurden hier von einem mobilen Blitzer erfasst? Die Folgen des zu erwartenden Bußgeldbescheides können dann gravierend sein. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h sind es 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an Aufbauseminaren rechnen. Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell ein strafschärfender Vorsatz angenommen.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Geblitzt wird hier nämlich mit einem mobiles Messgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Messschema ist einfach erklärt. Ankommende Fahrzeuge werden von Laserimpulsen erfasst, welche das Gerät auf einer Länge von 10 bis 75 Metern ausstrahlt. Dieser werden zum Blitzer zurückgesandt, was eine Bestimmung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit ermöglicht. Ist der Grenzwert überschritten, wird automatisch die Kamera ausgelöst.

Doch die Länge der Messstrecke führt automatisch zu einer Strahlenaufweitung. Der damit einhergehende Signalkegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit einhergehend eine fehlerhaften Datenerfassung. Diese verursacht bei mindestens jeder zweiten Messung eine Geschwindigkeitsangabe, die mit der der tatsächlich gefahrenen nicht übereinstimmt. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein. Die Kamera wird zeitlich verzögert zur eigentlichen Messung ausgelöst. Hierdurch können  insbesondere bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass der benannte Messvorgang tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betrifft. Die Messung ist auch bei einer falschen Einstellung des Scanwinkels zu verwerfen. Dieser Aufbaufehler tritt sehr häufig auf, obwohl schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Unbedingt muss sich in der Messakte der zertifizierte Nachweis dafür befinden, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. Ansonsten kann die Messung kein taugliches Beweismittel für den behaupteten Geschwindigkeitsverstoß sein. Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet.  Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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