Geblitzt: Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke A7, Km 59,485 in Rtg. Süden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle in Rendsburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gegen die drohenden Strafen vorzugehen. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch.  

Zum einen liegt es bei etwa 30 % der Fälle an der vorhandenen Beschilderung. Für ortsfremde Fahrer ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob die Begrenzung nur für LKw's oder alle Fahrzeuge geltend sollen. Auch wechselt die Begrenzung je nach vorhandener Windgeschwindigkeit und diese Änderung erfolgen nicht immer mit zeitgleichen Koppelung an das Messgerät. So kann das Gerät eine vermeintliche Überschreitung aufzeichnen, obwohl die Beschränkung gar nicht angezeigt war. 

Aber auch das aufgebaute Messgerät vom Typ TraffiPhot S ist äußerst unzuverlässig. Dieses ermittelt die Geschwindigkeit mit Hilfe in der Fahrbahn verlegter Kontakte (Piezosensoren).  Diese befinden sich jeweils im Abstand von einem Meter. Sie registrieren  den Druck, welcher von den überfahrenden Fahrzeugen ausgelöst wird. Mittels der daraus gewonnen Daten kann die Fahrzeit für die Messstrecke und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden

Allerdings sind für eine nachvollziehbare und fehlerfreie Messungspezielle Voraussetzungen nötig.

Sehr wichtig ist  der Zustand des Messstellenbereichs. Der dortige Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt regelmäßig  diese Voraussetzungen nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse. 

Die Brücke befindet sich außerdem in einem maroden Zustand und soll bis 2026 deswegen ersetzt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung existiert gerade, um den Fahrbahnbelag zu schonen. Daher ist dieser logischerweise in einem angegriffenen Zustand und eine regelmäßige Überprüfung der Messeinstellungen findet, wie in zahlreichen Verfahren dokumentiert, nicht immer statt. 

Oft sind hier die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 30 km/h. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen. 

Auch kann es bei dichtem Verkehr zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Rendsburg nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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