Geblitzt: In Heiligenroth, BAB 3, km 88,070, Gem. Heiligenroth, FR Köln - Bußgeld und Punkte vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 100 km/h. Wirft Ihnen die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer deren Übertretung vor, folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Nach der Statistik ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie wurde festgestellt, dass bei etwa  2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. An dieser Messstelle sind es aber fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes der Firma Vitronic, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Die Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Gerät wieder empfangen werden. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Strecke ermittelt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode hat aber ihre Schwächen. Die Laserimpulse fächern sich auf und können dadurch von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch wird die Zeitbestimmung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung verfälscht. Bei ca. der Hälfte aller Messungen stimmen die angegebenen Werte nicht mit den tatsächlich gefahrenen überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Bei der Justage des Gerätes ist die richtige Einstellung des Scanwinkels von besonderer Bedeutung. Hierbei und bei der Auswertung des Messfotos passieren den Beamten die meisten Fehler, die auch zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen. Um dieses zu verhindern, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Personals. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Zuordnungsschwierigkeiten treten bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen auf. 

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische  Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist daher kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema