Geblitzt: Gem. Norderwöhrden OT Överwisch BAB 23, Höhe Abfahrt Heide West- Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten, weil Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen wird? Dann können die Folgen ein hohes Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot sein. Aber bevor Sie dies akzeptieren, lohnt es sich, einen erfahrenen Verteidiger um Rat zu fragen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt und zahlreiche Gerichtsverfahren und Testreihen haben die Schwächen bestätigt.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserstrahlen aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Blitzersensor zurückgesandt. Dieser wertet die Daten aus und ermöglicht so einer Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Länge der Messstrecke fördert eine Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dadurch kommt es zu fehlerhaften Berechnung, die bei etwa der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben führt. Außerdem entstehen Zuordnungsschwierigkeiten, wenn mehrere Fahrzeuge zugleich vom Blitzer erfasst werden. In diesen Fällen ist der Bußgeldbehörde kein gerichtsfester Nachweis möglich, bei welchem Pkw die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ebenfalls kommt es vor, dass der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt ist. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Bei etwa 20 % aller Messungen werden die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dies kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): andreas Junge

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