Geblitzt: Gem. Rade, Rader Hochbrücke A 7, km 61,023 in Rtg. Süden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldbehörde des Kreises Rendsburg- Eckernförde macht Ihnen in einem Anhörungsbogen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, dagegen vorzugehen, denn die Einstellungsquote nach einem Einspruch liegt hier weit über dem Durchschnitt. Denn oft werden Ortsfremde von der Beschilderung irritiert und gehen davon aus, dass hier allgemein eine Beschränkung von 80 km/h gilt und die ausgeschilderten 60 km/h nur für Lkw. Geschickt vorgebracht, kann dies zur Verfahrenseinstellung wegen eines Augenblicksversagens führen. Der Hauptangriffspunkt der Verteidigung sind hier aber die Schwächen des aufgebauten Messsystems. Zwar wird im Anhörungsbogen eine Lasermessung als Beweismittel benannt, dahinter verbirgt sich aber eine Piezomessung des Typs Traffiphot S. Dieses ist hier seit seiner ersten Anwendung durch seine extreme Fehleranfälligkeit aufgefallen.

Dieser Blitzertyp ermittelt die Geschwindigkeit mit Hilfe von Piezosensoren, d.h., es werden  drei Kabel  jeweils parallel und rechtwinklig im Abstand von einem Meter in der Fahrbahn verlegt. Überfährt ein Fahrzeug diese drei Kontakte, werden die Sensorsignale dem Piezovorverstärker zugeführt, der drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecke durchführt. Der Mittelwert ist die angegebene Geschwindigkeit. Sobald der eingegebene Höchstwert überschritten ist, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Dieses Messverfahren hat aber extreme Schwächen.

Der größte Schwachpunkt ist  der Zustand des Messstellenbereichs. Der dortige Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt  diese Voraussetzungen regelmäßig nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse. Wegen des  maroden Zustand soll die Brücke bis 2026 ersetzt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung existiert gerade, um den Fahrbahnbelag zu schonen. Daher ist dieser logischerweise in einem angegriffenen Zustand und eine regelmäßige Überprüfung der Messeinstellungen findet, wie in zahlreichen Verfahren dokumentiert, nicht immer statt. Oft sind hier die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 30 km/h. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen. Auch die Veränderung der erlaubten Geschwindigkeit bei stärkeren Windgeschwindigkeiten spiegelt sich nicht immer exakt in der Einstellung des Messgerätes.  So kann das Gerät eine vermeintliche Überschreitung aufzeichnen, obwohl die Beschränkung gar nicht angezeigt war. Ebenfalls können feinste Erschütterungen auf den anderen Fahrbahnen zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen. Bei dichtem Verkehr führt der zeitliche Abstand zwischen Messung und Aktivieren der Kamera zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das Auto des Betroffenen die behauptete Geschwindigkeit fuhr. 

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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