Geblitzt: Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB 6, in Höhe km 613,20 FR Mannheim-Fehler bei der Messung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen, denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich. Der Hauptgrund hierfür ist die Fehleranfälligkeit des aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. 

Dessen Funktionsweise beruht auf einem einfachen Prinzip. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Strecke benötigten Fahrzeit und somit kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber schon die Länge der Messstrecke ist eine enorme Fehlerquelle , führt sie doch zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv, dass etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehr als Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Messwerten führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder es fehlt der Schulungsnachweis für die eingesetzen Beamten in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das  Ergebnis ist ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder  ein Fahrverbot werden damit verhindert. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese sämtliche Kosten. Ein eventueller Selbstbehalt wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in einer Zweigstelle der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er verteidigt seit Jahren bundesweit äußerst erfolgreich in Bußgeldverfahren.

Eine kurzfristige und unkomplizierte Kontaktaufnahme ist aber auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema