Geblitzt: Gremersdorf, A1, km 116,550,Rtg. Puttgarden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Ostholstein wirft Ihnen hier ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Bevor sie diesen Vorwurf akzeptieren, lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sorgt für eine überdurchschnittliche Erfolgsquote im Einspruchsverfahren.

Das Messprinzip dieses Blitzers ist einfach erklärt. Die Autobahn wird auf einer Länge von 75 Metern durch Laserimpulse abgedeckt. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die Länge der eingestellten Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein dies verursacht bei etwa 50 % aller Messungen falsche Ergebnisse. Für eine korrekte Messung muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Häufig geschieht dies aber nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann nicht immer sicher festgestellt werden, wessen Werte bei der Messung berücksichtigt wurden. In diesen Fällen ist die Messung zu verwerfen. Dies gilt auch, wenn in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt oder die Eichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Schon diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas Junge

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