Geblitzt: Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 332,9, FR Norden- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h vor? Dann lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Denn die überdurchschnittlich viele Verfahren werden hier nach einem Einspruch eingestellt. Grund ist fast immer die Fehleranfälligkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge vom 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch übermittelten Messwert ermöglichen ein Ermitteln der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Dies ist die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die ungewöhnlich lange Messstrecke führt hier zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Dieses verfälscht natürlich auch die Messdaten und zwar derart häufig und massiv, dass schon deswegen etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist.  Es treten auch Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich dieses Blitzers befinden. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Beweisfoto gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. In diesen Fällen kommt es immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Oft werden auch nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests dokumentiert, was ebenfalls einen Grund zur Verfahrenseinstellung darstellt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Der angedrohte Punkt oder ein Fahrverbot werden dann nicht mehr aufrechterhalten.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst  natürlich auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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