Geblitzt: Hamburg, Arnswalder Straße ggü. 40A, FR Greifenberger Straße- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht zu schnell, denn die Verteidigung durch einen spezialisierten Verteidiger kann diese fast immer verhindern. Hauptgrund für den Erfolg sind meist die zahlreichen Fehlerquellen dies hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses bestimmt die Geschwindigkeit mit Hilfe von Laserimpulsen, welche die Fahrbahn auf einer Länge zwischen 10 und 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei Überschreiten der Geschwindigkeitsbeschränkung wird die Kamera aktiviert.

Jedoch führt die Länge der Messstrecke zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die Berechnung ist dadurch fehlerhaft und allein dieser Funktionsfehler führt dazu, dass etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist. Außerdem hat dieser Blitzertyp bei dichtem Verkehr große Schwierigkeiten mit der Zuordnung, d.h. der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahnneigung justiert werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Exaktheit, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, darf die Messung nicht verwertet werden. Häufig ist auch die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt  ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

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Foto(s): andreas junge

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