Geblitzt in Lübeck, A 20, km 10,900, in Rtg. Rostock- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Ihnen wird durch die Bußgeldstelle Lübeck ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn das hier eingesetzte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass wegen der fast immer auftretenden Messfehler überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.
Die Funktionsweise des Geräts ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Die Strahlen werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Dadurch kann die für die Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt und dann die Geschwindigkeit berechnet werden.
Aber die ungewöhnlich lange Messstrecke führt zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Streuung der Rückstrahlimpulse. Die dadurch verursachte Verzerrung der Rückstrahlimpulse tritt so häufig auf, dass bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Häufig befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, was zu Umregelmäßigkeiten bei der Zuordnung verursacht. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das behauptete Fahrzeug gemessen wurde. Für eine genaue Datenerfassung muss sich der Messsensor zudem exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn befinden. Häufig ist die Ausrichtung beim Aufbau aber nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Dann werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein oder in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal fehlen, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.
Diese und noch sehr viele andere Fehler findet man bei der Durchsicht der Messunterlagen.
Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Lübeck nachgewiesen.
Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Auch bei einer Einstellung sind weder Punkte oder ein Fahrverbot zu befürchten.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.
Auch eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist über Handy, 01792346907, möglich.
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