Geblitzt: Hamburg, BAB 7, AS Volkspark km 152+126 OT in Rtg. Norden 53.584824 09.916303- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen in einem Amhörungsbogen das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor? Die Folgen des Geschwindigkeitsverstoßes können ein hohes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sein. Doch ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen diese ersparen. Die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs liefern dabei die Fehlerquellen und Schwachpunkt des hier verwendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliscanSpeed.

Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt und der meistgenutzte Blitzerin Hamburg. Doch sind die Ungenauigkeiten des Messverfahrens gerichtsbekannt und durch zahlreiche Testreihen nachgewiesen.

So führte eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass bei etwa jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Das Gerät muss unbedingt parallel und im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist dieses nicht der Fall und dann führen schon kleinste Ungenauigkeiten automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Werden mehrere Fahrzeuge zugleich vom Blitzer erfasst (was bei einer Messstrecke von 75 Metern oft passiert), kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle keine sichere Zuordnung möglich, bei welchem Auto die Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, ob und wie die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden. In diesen Fällen darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): andreas junge

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