Geblitzt: Hamburg, BAB 25, AS Neuallermöhe-West, km 6,5, FR stadteinwärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
- 2 Minuten Lesezeit
Ihnen wird von der Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen und zwar ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h? Dann lohnt es sich, gegen die Messung vorzugehen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Bußgeldverfahren erfolgreich mit einem Einspruch beendet werden.
Dieser Blitzer misst mit folgendem Funktionsprinzip. Permanent ausgestrahle Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Messdaten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Jedoch verursacht der hier eingestellte überlange Messbereich eine vom Hersteller nicht geplante Strahlenauffächerung und damit natürlich auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die hierdurch hervorgerufene Verfälschung der Messdaten tritt derart massiv und häufig auf, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Der Bußgeldstelle gelingt dann kein überzeugender Nachweis, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Der Gerätesensor muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Sehr oft geschieht die Justierung beim Aufbau aber nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Wurden nicht alle Funktionstests vor der Inbetriebnahme dokumentiert oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten, darf die Messung nicht verwertet werden. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 25 % gewährt.
Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden.
Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses dient dem Nachweis der aufgefundenen Fehler und unterstreicht die Unverwertbarkeit der Messung.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten,einschließlich des Gutachtens, auf. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht gelten gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in seiner Kanzlei an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Artikel teilen: