Geblitzt: Hamburg, Billhorner Brückenstraße Höhe Billhorner Röhrendamm FR stadteinwärts- Messung oft fehlerhaft!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg macht Ihnen in einem Anhörungsbogen einen Geschwindigkeitsverstoß zum Vorwurf? Dann kann dies nicht nur teuer werden. Ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts hat ab 21 km/h nicht nur ein Bußgeld sondern auch einen Punkt zur Folge und ab 26 km/h ist sogar ein Monat Fahrverbot möglich. Aber dies muss nicht zwingend sein. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier ist die Erfolgsquote von Einsprüchen besonders hoch. Denn aufgebaut ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Unzuverlässigkeit war seit seiner ersten Anwendung Gegenstand vieler Gerichtsverfahren.

Das Gerät misst mit Hilfe von Laserimpulsen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern abdecken. Die vorbeifahrenden Autos reflektieren diese und senden Sie zu dem Messsystem zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Sobald der eingegebene Grenzwert überschritten ist, wird die Kamera ausgelöst.

Aber gerade diese, wenn auch geringe, zeitliche Verzögerung führt bei dichtem Verkehr zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Auch die Länge der Messstrecken ist eine Fehlerquelle, führt sie doch zu einer Impulsauffächerung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon dies führt dazu, dass etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist. Oft wird beim Aufbau der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was schon bei den kleinsten Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung im Einspruchsverfahren nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema