Geblitzt Hamburg, Bleickenallee HNR 24, i. R. Tönsfeldtstraße 53.551089 09.919693- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt sich ein Vorgehen gegen den drohenden Bußgeldbescheid, denn die Schwächen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Dies ermöglicht ein Bestimmen der Zeit, die für das Durchfahren der Messstrecke benötigt wird. Das Ergebnis ist dann die Geschwindigkeit.

Aber schon beim Aufbau passieren zahlreiche Fehler. Es müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden, welche nicht immer protokolliert werden. Ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon aus diesem Grund werden bei etwa jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Außerdem treten Zuordnungsprobleme auf, sobald mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst werden. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung erloschen, was zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Zumindest ist dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zuzubilligen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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