Geblitzt: Hamburg, Fahrenort, Ecke Brachvogelweg, beide Richtungen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 30 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich auf den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu reagieren. Denn die Erfolgschancen eines Einspruchs sind dank der Schwächen des hier aufgebauten Lichtschrankenmesssystems hoch.

Dieses sendet im rechten Winkel auf einer Länge von 20 Metern Laserimpulse über die Fahrbahn. Dadurch wird die benötigte Fahrzeit für die Messstrecke und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet.

Aber sehr häufig ist die Justierung der Messsensoren nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Außerdem hat dieser Blitzertyp Zuordnungsschwierigkeiten bei dichtem Verkehr und Überholvorgängen, d.h., der Bußgeldstelle ist in solchen Fällen  kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete oder ein anderes Fahrzeug gemessen wurde. Oft kommt es zu Signalstreuungen, welche ebenfalls die Messung verfälschen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder anderen Gründen abgelaufen, in Hamburg nicht selten wegen fehlender Einhalt der Wartungsintervalle, wird die gesamte Messstrecke annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema