Geblitzt: Hamburg, Finkenwerder Straße am Ende der Brücke i. R. Stadtauswärts 53.5135661 09.9093860!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwächen sind dann die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die gespeicherten Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Laserimpulse, deren Folge ist eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit eine fehlerhafte Datenerfassung. Natürlich ist dann die berechnete Geschwindigkeit nicht in Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen. Schon dieser Serienfehler tritt bei mindestens jeder zweiten Messung auf. Oft werden auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vom Blitzer erfasst. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. es ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Auto die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch der Messwinkel nicht mit der nötigen Exaktheit eingestellt. Dann werden immer überhöhte Geschwindigkeitswerte angezeigt. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß und vollständig dokumentiert, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messdaten gefunden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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