Geblitzt: Hamburg, Fuhlsbüttler Straße Nähe HNR 781 – FR stadtauswärts- Bußgeld vermeiden!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.  Schon bei einer Überschreitung um 15 km/h kostet dies 50 €. Mehr als 20 km/h zu schnell innerorts bringen außerdem mindestens einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 60 km/h. Bei mehr als 25 km/h ist außerdem ein Monat Fahrverbot möglich. Außerdem steigert sich das Bußgeld auf bis zu 700 €.

Doch es lohnt sich, dagegen vorzugehen. Denn gemessen wird mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber seit seiner ersten Anwendung hat sich seine Fehleranfälligkeit erwiesen. Zahlreiche Testreihen und Gerichtsverfahren haben dieses auch nachgewiesen.

Die Straße wird auf einer Länge von 75 Metern durch Laserimpulse erfasst. Diese extreme Messlänge führt zu einer Verzerrung der Messstrahlen, welches die Ursache ist, dass auf etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Für eine exakte Messung muss der Gerätesensor im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Bei dichtem Verkehr kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugerfassung. Dann ist nicht sicher, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Auch ist oft die Geräteeichung erloschen, was zu einer Annullierung der Messreihe oder zumindest zur Gewährung einer Messtoleranz von mindestens 20 % führt. Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung eine Schulung des Messpersonals. Findet sich hierfür kein zertifizierter Nachweis in der Messakte, kann ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht werden.

Schon diese sehr kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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