Geblitzt: Hamburg, Holstenkamp, Höhe KlgV 218, in Rtg. Große Bahnstraße- Bußgeld verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts zum Vorwurf? Dann stehen die Chancen sehr gut, dass Sie mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers den drohenden Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist der Hauptgrund dafür, dass bei dieser Messstelle überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Funktionsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Ausgesandte Lasersignale erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Die Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Werte sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch ist die hier eingestellte Messstrecke länger als die sonst üblichen und empfohlenen 50 Meter. Dadurch kommt es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und natürlich auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig und massiv auf, dass schon wegen dieses Fehlers etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich. Dann können Schwierigkeiten bei der Objektzuordnung auftreten und der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug vom Blitzer erfasst wurde. Vorgeschrieben ist eine exakte Ausrichtung des Messsensors im rechten Winkel zur Straße. Beim Justieren wird dieses Erfordernis nicht immer mit der notwendigen Sorgfalt umgesetzt, was dann immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Oft wird auch eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt oder in der Akte fehlt ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal. In beiden Fällen ist einer Unverwertbarkeit des Messergebnisses die Folge.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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