Geblitzt: Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee, Ecke Brockesstraße, i.R. stadteinwärts- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor? Dann ist die beste Reaktion die Anfechtung der Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren liegt hier weitere über dem Durchschnitt. Grund dafür ist Fehleranfälligkeit und Unzuverlässigkeit des hier verwendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Messlänge von mehr als den üblichen 50 Meter führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer nicht beabsichtigten Streuung Rückstrahlimpulse. Die dadurch verursachte Verzerrung der Rückstrahlimpulse tritt so häufig auf, dass bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Oft befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, was zu Umregelmäßigkeiten bei der Zuordnung führen kann. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Für eine genaue Datenerfassung muss sich der Messsensor außerdem exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn befinden. Häufig ist die Ausrichtung beim Aufbau aber nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Dann werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler findet man bei der Durchsicht der Messunterlagen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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