Geblitzt: Hamburg, Stein-Hardenberg-Straße 128, i. R. Am Pulverhof- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor? Dann droht schon ab 21 km/h über dem Limit ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber es gibt sehr gute Chancen diesen Folgen zu entgehen.

Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist in der Freien Hansestadt zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, zahlreiche Testreihen und vor allem Gerichtsverfahren haben aber die Fehleranfälligkeit dieses Messsystems nachgewiesen.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgesandt, welche die Straße auf einer Länge zwischen 10 und 75 Metern erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt schon die Länge der Messstrecke zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon allein aus diesem Grund sind etwa 50 % aller Geschwindigkeitsangaben falsch. Oft ist auch der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Bei dichtem Verkehr treten außerdem Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, d.h. der Bußgeldstelle ist nicht immer ein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten ist die Messung nicht verwertbar. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 %  gewährt. Dies gilt ebenfalls wenn beim Geräteaufbau nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests in der Akte dokumentiert wurden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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