Geblitzt: Hamburg, Versmannstraße 28 ggü.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In der Versmannstraße, gegenüber der Hausnummer 28, befindet sich eine stark frequentierte innerstädtische Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Straße liegt im Hamburger HafenCity-Gebiet, einem sich rasant entwickelnden Stadtteil mit hohem Verkehrsaufkommen – sowohl durch Anwohner als auch durch Gewerbe- und Lieferverkehr. Hier kommt es regelmäßig zu Tempokontrollen, um die Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen. Eingesetzt wird ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Zuständig für die Auswertung und Bußgeldverfolgung ist die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg.

Funktionsweise des PoliScan Speed

Das PoliScan Speed basiert auf der LIDAR-Technologie – einer Methode zur Abstandsmessung mittels Lichtimpulsen. Dabei werden Laserstrahlen in einem etwa 75 Meter langen Bereich ausgesendet. Fahrzeuge, die sich in diesem Erfassungsfeld bewegen, reflektieren die Impulse und senden sie zum Messgerät zurück. Das System errechnet daraufhin die Geschwindigkeit anhand einer präzisen Weg-Zeit-Berechnung.

Die Auswertung erfolgt automatisch durch eine interne Software, die zusätzlich das gemessene Fahrzeug auf einem Foto festhält. Ein sogenannter Auswerterahmen soll dabei das „verantwortliche“ Fahrzeug visuell markieren. In der Theorie klingt das zuverlässig – die Realität zeigt jedoch erhebliche Schwächen.

Fehlerquellen bei PoliScan Speed

Eine der größten Schwächen dieses Messsystems besteht in der Auffächerung der Laserimpulse über die Länge des Erfassungsbereichs. Diese Streuung führt dazu, dass die zurückgesendeten Signale verzerrt am Sensor eintreffen. Die Folge sind ungenaue Messwerte, die nicht selten deutlich von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen. Untersuchungen zeigen, dass dadurch etwa die Hälfte der Messungen fehlerhaft sein kann.

Besonders problematisch wird es, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden – was auf einer städtischen Straße wie der Versmannstraße regelmäßig vorkommt. In solchen Fällen kann das Gerät häufig nicht eindeutig zuordnen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Der Auswerterahmen wird dann automatisch, aber nicht immer korrekt gesetzt, was den Bußgeldbescheid rechtlich angreifbar macht.

Darüber hinaus ist die korrekte Ausrichtung des Messgeräts entscheidend für ein verwertbares Ergebnis. Der Sensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn positioniert sein. Bereits kleinste Abweichungen bei der Aufstellung – etwa durch ein schräg stehendes Stativ oder einen unebenen Untergrund – führen zu systematisch überhöhten Geschwindigkeitswerten.

Auch formale Fehler führen immer wieder dazu, dass Messungen nicht verwertbar sind. Fehlt beispielsweise in der Verfahrensakte der Schulungsnachweis für das Messpersonal, ist die Messung ungültig. Ebenso gilt: Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert, unabhängig von der tatsächlichen Fahrweise.

Warum ein Einspruch besonders erfolgversprechend ist

Angesichts der Vielzahl an potenziellen Fehlerquellen bestehen bei dieser Messstelle besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dies gilt vor allem dann, wenn der Einspruch professionell begleitet und technisch fundiert vorbereitet wird – etwa durch einen spezialisierten Verteidiger mit umfassender Erfahrung.

Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Er hat sich auf die Verteidigung gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen spezialisiert und kennt die technischen Schwächen des PoliScan Speed im Detail. Besonders hervorzuheben ist seine enge Zusammenarbeit mit dem TÜV und unabhängigen Gutachtern. So können mögliche Messfehler durch TÜV-zertifizierte Gutachten nachvollziehbar nachgewiesen und vor Gericht erfolgreich eingebracht werden.

Keine Kosten bei Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen keine Kosten. Selbst eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Ein Einspruch ist für Sie damit risikofrei.

Kontaktaufnahme – einfach und direkt

Sie können Rechtsanwalt Andreas Junge auf folgenden Wegen erreichen:

– über das Kontaktformular auf anwalt.de
– per E-Mail an: junge@jhb.legal
– telefonisch über die Kanzlei: 030 39839032
– in dringenden Fällen auch mobil unter: 0179 2346907

Wenn Sie sich gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid verteidigen möchten, haben Sie mit Rechtsanwalt Andreas Junge einen erfahrenen, engagierten und technisch versierten Partner an Ihrer Seite – mit besten Erfolgsaussichten, auch bei der Messstelle in der Versmannstraße.



Foto(s): Andreas Junge

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