Geblitzt: Handewitt, OT Jarplund, L317, Ochsenweg, Richtung Schleswig, Höhe Hausnummer 68- Rat vom Fachanwalt!

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Falls Ihnen bei dieser Messstelle ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, stehen Ihre Chancen sehr gut, das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden.

Denn aufgestellt ist hier ein Blitzer, der mit Lichtschranken die Geschwindigkeit bestimmt. Dessen gerichtsbekannte Fehleranfälligkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Gemessen wird mit Hilfe mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnen.

Aber bei diesem Standort wird häufig der Messwinkel nicht mit der nötigen Genauigkei eingestellt. Dann führt schon die Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, bei welchem Messobjekt die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Teilweise kommt es zu einer Verfälschung der Strahlenreflektion durch herausragende Fahrzeugteile. Auch hier kommt es zu einer Verfälschung der Messwerte. Sind nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests in der Akte dokumentiert, kann die Messung ebenfalls keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Nicht selten ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die sogar die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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