Geblitzt: Hünfeld, BAB A7, Richtungsfahrbahn Hamburg, Anschlussstelle Hünfeld-Schlitz-Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor? Bevor Sie das drohende Bußgeld oder den möglichen Punkt oder sogar Fahrverbot akzeptieren, lohnt es sich, die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit erfolgreich als Verteidiger in Bußgeldverfahren tätig. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt und in diesem Artikel erläutert er die erfolgversprechendste Vorgehensweise.

Aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic. Dessen Fehleranfälligkeit ist berüchtigt und bei dieser Messstelle der beste Garant für die Einstellung des Verfahrens. 

Die Arbeitsweise des Messgeräts ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Diese werden von den Fahrzeugen im Messbereich reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die damit gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Messlänge benötigten Zeit und dann mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber gerade die überlange Messstrecke ist der größte Schwachpunkt des Geräts. Durch sie kommt es nämlich zu einer Signalauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verursachte verursachte Verfälschung der Messdaten kommt so häufig vor, dass allein deswegen etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch Lichtreflektionen auf dem Fahrzeugdach können, so haben Testreihen nachgewiesen, diesen Effekt hervorrufen. Auch muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Autobahn ausgerichtet werden. Oft ist dies beim Aufbau aber nicht immer der Fall, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des Messobjekts kommen. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto die behauptete Geschwindigkeit fuhr. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteichung abgelaufen, kann der Verteidiger der Verwertung der Messdaten widersprechen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutac hten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das  Ergebnis ist ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder  ein Fahrverbot werden damit verhindert. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese sämtliche Kosten. Ein eventueller Selbstbehalt wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in einer Zweigstelle der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige und unkomplizierte Kontaktaufnahme ist aber auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): Andreas Junge

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