Geblitzt in 10557, Berlin Mi., Straße d. 17. Juni, Ri. Ernst-Reuter-Platz- Bußgeld verhindern!

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Die Polizei wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen einen Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vor? Das als Beweismittel benannte Messgerät ist hier ein Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dieses ist zwar immer noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber zahllose Tests haben dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Die häufigsten gerichtsbekannten Messschwächen sind unter anderem die folgenden:

Fehler bei der Datenerfassung führen dazu, dass bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Werte angegeben werden. Der sogenannte Scannwinkel muss genau auf 45 Grad eingestellt werden. Oft geschieht der Aufbau nicht mit der nötigen Genauigkeit, so dass schon die geringe Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Der Erfassungsbereich des Blitzers umfasst eine Strecke von 75 Metern. Werden hier mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, wird die Messung verworfen. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest sprechen die Gerichte dann eine sehr hohe Toleranzgrenze von mindestens 20 % zu.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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