Geblitzt in 12107 Bln Te/Sb Säntisstr. 19/Ri Tauernallee- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann ist die Geschwindigkeit mittels eines Lasermessgeräts des Typs Poliscan Speed festgestellt worden. Dessen zahlreiche Schwächen sind in unzähligen Gerichtsverfahren und Testreihen nachgewiesen worden und liefern einem erfahrenen Verteidiger die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist relativ simpel. Laserstrahlen tasten eine Messstrecke von 75 Metern im rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zum Blitzer zurück. Die dann folgende Ort- Zeit- Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit zum Ergebnis.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalaufweitung und damit zur Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon aus diesem Grund werden auf jedem zweiten Bußgeldbescheid falsche Messwerte angegeben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Fehler vorliegen. Falls mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst werden, ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist der Messwinkel nicht genau genug eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Vor der Messung müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß in der Akte dokumentiert, ist die Messung nicht verwertbar. Dies gilt auch, wenn ein Schulungsnachweis für die Messbeamten fehlt. In Berlin ist häufig die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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