Geblitzt in 21129 Hamburg, Finkenwerder Str. Höhe Abzweig Vollhöfner Weiden- Bußgeld vermeiden!

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An der Messstelle  21129 Hamburg, Finkenwerder Straße Höhe Abzweig Richtung Vollhöfner Weiden steht seit 2017 einer der „erfolgreichsten“ Blitzer Hamburgs.  Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. 

Im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen deutschlandweiten Untersuchung  zu verschiedenen  Messgeräten wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch ungenau waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung nicht überzeugen konnten und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Ein Einspruch kann also aus verschiedenen Gründen Erfolg haben. 

An dieser Messstelle ist schon die Fehleranfälligkeit des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed ein Erfolgsgarant. 

Der Blitzer sendet kontinuierlich Laserbündel im Infrarotbereich aus. Diese erfassen die ankommenden Fahrzeuge. Der Messstrahl tastet dabei einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmt die angegebene nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels. Hier geschehen während der Neujustierung oft Fehler. Aber schon die Abweichung um ein Grad kann zu einer sogenannten "Schrägmessung" führen. Deren Ergebnis ist automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe.

Der Gerätehersteller fordert daher ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten an diesem Blitzer. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Dann kann bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht belegt werden, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andras Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und betreut jährlich bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren. Die allermeisten enden mit einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens. Die örtliche Entfernung spielt hierfür keine Rolle. Kanzleistandorte sind in Berlin, Kiel und Cottbus.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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