Geblitzt in 21224, Tötensen, Hamburger Straße-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle des Landkreises Harburg ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h zum Vorwurf gemacht. Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren, lohnt sich die Beratung durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, sind Erfolgsaussichten für einen Einspruch hier sehr gut.

Die Funktionsweise dieses Messsystems ist einfach erklärt. Auf einer Länge von 75 Metern werden ankommende Fahrzeuge von Laserimpulsen erfasst. Die Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Dadurch kann die Fahrzeit für die Strecke bestimmt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden. 

Aber es kommt immer wieder zu Verzerrungen der Rückstrahlsignale, die so häufig sind, dass schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Der Messsensensor ist oft nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Außerdem hat dieser Gerätetyp Schwierigkeiten mit der Zuordnung, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Dann ist der Bußgeldbehörde kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist auch mangels fristgerechter Wartung die Geräteeichung abgelaufen oder es fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten. Dann kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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