Geblitzt in 23569 Lübeck, B 75, 100 vor Shell in Rtg. Travemünde- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Lübeck wirft Ihnen vor, die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten zu haben?

Dann lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Denn geblitzt wird hier mit einem stationären Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen hohe Fehlerquote ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung. Die Fahrzeuge werden dabei von kurzen Laserimpulsen auf einer Messstrecke von 10 bis 75 Metern erfasst. Der Messwinkel beträgt dabei 45 Grad. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Gerät wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Schon bei der Einrichtung des Blitzers geschehen meist schon die ersten Fehler.

Die Justierung muss bei fliessenden Verkehr durchgeführt und dokumentiert werden.  Ist dieses nicht wie vorgeschrieben geschehen, darf die Messung nicht verwertet werden.

Oft ist der Messwinkel nicht genau eingestellt. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Dadurch kann es zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale kommen. Aus diesem Grund werden bei mindestens 50 % aller Messungen falsche Geschwindigkeiten berechnet.

Zwischen dem Messvorgang und dem Auslösen der Kamera liegt ein geringer zeitlicher Abstand. Dieser führt aber bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass die angezeigte Geschwindigkeit auch bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann es zu einem Ablauf der Eichung kommen. In diesen Fällen ist die Messung zu verwerfen oder ein hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Lübeck nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, bisher wurden alle Verfahren vor dem Amstgericht Lübeck eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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