⚡️Geblitzt in 72411 Bodelshausen, B 27 / Ende 4-spurig - Bußgeld, Punkte und Fahrverbot weg!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle der Stadt Mössingen an der B 27 am Ende des vierspurigen Ausbaus wird oft vor dem für diesen Abschnitt zuständigen Amtsgericht Tübingen verhandelt. War das Tempo in Richtung Tübingen zunächst  auf 120 km/h und dann auf 100 km/h begrenzt,  wird die zulässige Höchstgeschwingkeit kurz vor dem Ende der Ausbaustrecke auf 80 km/h reduziert. Die Einhaltung der Geschwindigkeitwird mit einer stationären Messanlange vom Typ Traffistar S350 durch die Stadt Mössingen überprüft.

Messung überprüfen lassen!

Dieses Messgeräte ist grundsätzlich als sog. standardisierte Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen, allerdings wird es oft fehlerhaft eingerichtet, was dann zur Unverwertbarkeit der Messung führen kann.

Einspruch einlegen!

Es erscheint somit Erfolg versprechend, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Landratsamts Konstanz checken zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden, weil alle Messgeräte fehleranfällig sind, insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten. 

Aber selbst bei einwandfreier Messung kann zumindest das Fahrverbot oft vermieden werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist insbesondere dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ geständig ist und seine Einsicht nachweist. Die jeweilige Richterin entscheidet dies nach ihrem Ermessen. Wenn sie davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird sie vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger - mit dieser Messstelle bestens vertraut - in Bußgeldsachen  -  unterstütze ich Sie gerne!


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