⚡️Geblitzt in 78256 Steißlingen, K6164 Höhe Industriestraße - Bußgeld, Fahrverbot und Punkte vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle an der K 6164 kurz vor Steißlinger Industriegebiet wird oft vor dem für diesen Abschnitt  zuständigen Amtsgericht Konstanz verhandelt. Die Geschwindigkeit ist hier auf 100 km/h begrenzt,  weil die Straße jedoch sehr gut ausgebaut ist, wird oft schneller gefahren. Häufig wird die Einhaltung des Tempolimits aber vom Landratsamt Konstanz überprüft. Dabei nutzen die Beamten unterschiedliche Messgeräte – meist die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350, dieses meist im Anhänger installiert.

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die benutzten Messverfahren sind natürlich von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen, doch werden sie mitunter fehlerhaft angewendet, was die Messung dann unverwertbar macht.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist daher Erfolg versprechend, einen Anhörungsbogen und erst recht einen Bußgeldbescheid des Landratsamts Konstanz überprüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden, da alle Messgeräte fehleranfällig sind, insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten. Gerade bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen, also wenn sich mehrerer Fahrzeugen im Messbereich befinden, können Fehlzuordnungen auftreten.

Doch sogar bei einwandfreier Messung kann wenigstens das Fahrverbot oft abgewendet werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes im Ausnahmefall verzichtet wird. 

Dieses „Abkaufen“ des an sich zu verhängenden Fahrverbotes ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht belegen kann. Die jeweilige Richterin entscheidet dies nach ihrem Ermessen. Wenn sie davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird sie vom Fahrverbot absehen.

Schweizer Bürger und in der Schweiz lebende Deutsche aufgepasst!

Fahrer aus der Schweiz sind in der Bundesrepublik Deutschland bisher oft ohne Geldbuße geblieben. Dies ist duch den neuen deutsch-schweizerische Polizeivertrag seit dem 01.01.2024 geändert worden.

Während man bisher einen Bußgeldbescheid aus Deutschland noch ignorieren konnte, muss ab jetzt mit einer Vollstreckung gerechnet werden.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen im Landkreis Konstanz bestens vertraut - in Bußgeldsachen  -  unterstütze ich Sie gerne!


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