⚡️Geblitzt in 78462 Konstanz, B33, Europastraße in Fahrtrichtung Schweiz - Bußgeld, Fahrverbot und Punkte vermeiden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Die Stadt Konstanz richtet im gesamten Stadtgebiet immer wieder mobile Messstellen ein, die dann vor dem Amtsgericht Konstanz verhandelt werden. Beliebt ist ein Messpunkt an der vierspurig ausgebaute Europastraße direkt nach der Kreuzung mit der Gartenstraße kurz vor der Grenze zur Schweiz, denn dort endet die Abfahrt von der Neuen Rheinbrücke, weshalb die Verkehrsteilnehmer oft schneller als die erlaubten 60 km/h unterwegs sind. Da zudem auf der Neuen Rheinbrücke selbst stationärer beidseitig geblitzt wird, wähnen sich die Fahrer in "Sicherheit", was die Stadt jedoch nicht will, weshalb diese auch oft "blitzt". Dabei verwenden die Beamten gerne  Lasermessgeräte vom Typ ES 8.0, ES 3.0 oder Traffistar S 350, letzteres in einem Spezialanhänger verbaut.

Einspruch einlegen lohnt sich oft!

Es ist Erfolg versprechend, einen Anhörungsbogen und natürlich erst recht einen Bußgeldbescheid der Stadt Konstanz überprüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Sämtliche Messgeräte  und -verfahren sind fehleranfällig, insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch denn jeweiligen Messbeamten. Gerade bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen, also wenn sich mehrere Fahrzeugen im Messbereich befinden, können z.B. Fehlzuordnungen auftreten.

Aber selbst bei einwandfreier Messung kann zumindest das Fahrverbot oft vermieden werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist insbesondere dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ geständig ist und seine Einsicht nachweist. Der jeweilige Richter entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn er davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird er vom Fahrverbot absehen.


Schweizer Bürger und in der Schweiz lebende Deutsche aufgepasst!

Verkehrssünder aus der Schweiz sind in Deutschland bisher häufig ohne Strafe oder Geldbuße davon gekommen. Dieser Praxis setzt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag seit dem 01.01.2024 ein Ende.

Während man bisher einen Bußgeldbescheid aus dem jeweiligen Staat noch auf die leichte Schulter nehmen konnte, muss ab jetzt mit einer Vollstreckung gerechnet werden.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in Konstanz bestens vertraut - in Bußgeldsachen  -  unterstütze ich Sie gerne!


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