⚡️Geblitzt in 78476 Allensbach-Mitte, B 33, Bau-KM 18,800 Richtung Konstanz - Fahrverbot und Punkte vermeiden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Die Messtelle an der B33 kurz vor Allensbach ist ein absoluter Klassiker vor zuständigen Amtsgericht Konstanz. War das Tempo seit der Ausfahrt Radolfzell auf 120 km/h begrenzt,  steht vor der Ausfahrt Allensbach/West die Reduzierung auf 100 km/h. Da die Straße aber breit vierspurig ausgebaut ist, wird vielfach nicht abgebremst, obwohl bei Allensbach-Mitte die Ausbaustrecke endet und Tempo 60 gilt. Häufig wird die Einhaltung der Geschwindigkeit aber durch den Landkreis Konstanz überprüft, wobei die Beamten verschiedene Messgeräte nutzen – in der Regel die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350, letzeres gerne im Anhänger installiert.


Messung überprüfen lassen!

Die verwendeten Messgeräte sind zwar von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen, doch werden sie bisweilen fehlerhaft eingerichtet und eingesetzt, was zur Unverwertbarkeit der Messung führen kann.


Einspruch einlegen lohnt sich!

Es lohnt sich somit, einen Landratsamts Konstanz überprüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden, da alle Messgeräte fehleranfällig sind, insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten. Insbesondere bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen, also mehreren Fahrzeugen im Messbereich können Fehlzuordnungen auftreten.

Doch sogar bei einwandfreier Messung kann wenigstens das Fahrverbot oft abgewendet werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV bestimmt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist insbesondere dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ geständig ist und seine Einsicht nachweist. Der jeweilige Richter entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn er davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird er vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!

 




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