⚡️Geblitzt in 88400 Biberach, B 30, Höhe Jordanei - Bußgeld, Punkte und Fahrverbot abwenden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

An dieser dieser Messtelle an der B 30 auf Höhe der Jordanei in Biberach  wird die Einhaltung des Tempolimits immer wieder von der  Stadt Biberach überprüft. Zu diesem Zweck benutzen die Beamten verschiedene Messverfahren – am häufigsten die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350.

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die verwendeten Messgeräte  sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) als sog. standardisierte Messverfahren genehmigt, aber sofern nicht nach der Bedienungsanleitung vorgegangen wird, ist das Messergebnis unverwertbar.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist deshalb sinnvoll, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid der Stadt Biberach checken zu lassen, damit die Folgen in Gestalt von Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot abgewendet werden können.

Doch sogar bei nicht angreifbarer  Messung wird zumindest das Fahrverbot oftmals nicht verhängt.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass bei angemessener Erhöhung des Bußgeldes ausnahmsweise auf das Fahrverbot verzichtet werden kann.

Dieses Procedere ist gerade dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und sich einsichtig zeigt. Das jeweilige Gericht hat an diesem Punkt ein Ermessen. Wenn es davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird es vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in der Bodenseeregion und in Oberschwaben bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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