⚡️Geblitzt in 88447 Warthausen - Herrlishöfen, L 267, Ulmer Straße - Punkte und Fahrverbot vermeiden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle an der L 267 auf der Ulmer Straße zwischen Warthausen und Herrlishöfen wird oft vor dem für diesen Abschnitt  zuständigen Amtsgericht Biberach verhandelt. Die Geschwindigkeit ist hier auf 50 km/h limitiert, doch wird oft schneller gefahren. Ebenso häufig wird die Einhaltung des Tempolimits aberdurch das Landratsamt Biberach überprüft. Dabei nutzen die Beamten diverse Messverfahren – meist die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350..

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die verwendeten Messgeräte  sind zwar von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen, doch wenn nicht nach der Bedienungsanleitung vorgegangen wird, ist das Messergbenis unbrauchbar.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist daher Erfolg versprechend, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Biberach checkenen zu lassen, damit Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot vermieden werden können.

Aber auch bei nicht angreifbarer  Messung kann zumindest das Fahrverbot oft vermieden werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes im Ausnahmefall verzichtet wird. 

Dieses „Abkaufen“ des an sich zu verhängenden Fahrverbotes ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht belegen kann. Die jeweilige Richterin entscheidet dies nach ihrem Ermessen. Wenn sie davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird sie vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in der Bodenseeregion und in Oberschwaben bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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