Geblitzt in Alt Duvenstedt, Dorfstraße, K 1- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 30 km/h.

Wird Ihnen in einem Anhörungsbogen vorgeworfen, diese überschritten zu haben, kann der Bußgeldbescheid teuer werden. 

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Fahranfänger müssen zudem mit einer Verlängerung der Probezeit und der kostenpflichtigen Teilnahme an Aufbauseminaren rechnen.

Haben Sie schon Voreintragungen kann sehr schnell und pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen werden.

Aber soweit muss es tatsächlich nicht kommen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed und dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Schon beim Aufbau können gravierende Fehler passieren.

Ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt (was häufig geschieht), werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, hält die Messung einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand.

Eine fehlerhafte Datenverarbeitung führt dazu, dass bei etwa der Hälfte alle Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung aufgetreten sein.

Erst nach der Berechnung der Geschwindigkeit wird die Kamera ausgelöst. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Die Messbeamten müssen an diesem Gerätetyp geschult sein. Ist in der Akte kein entsprechender Nachweis, wird die Messung verworfen.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen oder ungültig sein wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Dieses hat in vielen Fällen schon zur Einstellung des Verfahrens geführt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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