Geblitzt in Barsbüttel, auf der A 1, km 10,000, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Stormarn wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann kann der Geschwindigkeitsverstoß teuer werden. So drohen schon bei mehr als 20 km/h Überschreitung ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen.

 Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird.

 Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber dies kann Ihnen bei dieser Messstelle ein erfahrener Verteidiger ersparen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsberechnung kommt folgendermaßen zustande. Der Blitzer sendet auf einer Entfernung von bis 75 Metern in einem rechten Winkel Laserstrahlen aus. 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 Zentimeter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Strahlen und senden Sie zum Gerät zurück. Dadurch startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus welcher sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt.

Aber gerade die Strahlenausweitung führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies ist die Ursache warum bei mindestens 50 % aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Erst nach der Geschwindigkeitsberechnung erfolgt das Auslösen der Kamera. Darum kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dann ist es nicht sicher, dass die behauptete Geschwindigkeit auch bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Oft ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Vor der Inbetriebnahme des Geräts müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, hält die Messung einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Dieser Blitzer generiert aus dem Originaldatensatz Ihrer Messung ein Messfoto im Format .jpg. Bei dessen Umwandlung in das Format .jpg wird automatisch eine sogenannte xml-Datei erstellt, welche Informationen zu Positions- und Zeitangaben des gemessenen Fahrzeugs beinhaltet. Setzt man diese rechnerisch ins Verhältnis und vergleicht sie mit dem behaupteten Geschwindigkeitswert, wird nicht selten eine Differenz zu Gunsten des Betroffenen festgestellt.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Häufig ist hier die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses festgestellt, muss die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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