Geblitzt in Barsbüttel, auf der A 24, km 5,650, in Rtg. Hamburg-Horn- Bußgeld verhindern!

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Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt hier 100 km/h. Die Bußgeldstelle des Kreises Stormarn wirft Ihnen deren Überschreiten vor und droht Ihnen in einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hierfür Strafen an? Dann lohnt es sich einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messsystem anerkannt. Seine zahllosen Schwächen sind aber gerichtsbekannt und durch anerkannte Testserien nachgewiesen.

So führt eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Werte angezeigt werden. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, kann die Bußgeldstelle nicht zweifelsfrei nachweisen, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Bei diesem Gerätetyp haben sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergeben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine zweifelsfreie Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und exakt dokumentiert, ist die Messung nicht verwertbar. Gleiches gilt, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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