Geblitzt in Bremen, A 281, FR A 27- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Bremen vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden. Ein Punkt und ein Bußgeld von 80,- € drohen schon bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h und ab 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 100 €. 

Allerdings kann Ihnen dies die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers ersparen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messsystem anerkannt. Zahllose und umfangreiche gerichtlich anerkannte Testreihen haben aber dessen Fehlerquellen offengelegt.

Dieser Blitzer sendet auf einer Messstrecke von 15- 75 Metern Laserimpulse aus. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt. Das Gerät kann mittel der hieraus gewonnenen Daten die für die eingegebene Messstrecke benötigte Fahrzeit ermitteln und letztendlich die Geschwindigkeit berechnen. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings führt diese zeitliche Reihenfolge dazu, dass besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen eine zweifelsfreie Zuordnung nicht möglich ist. Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass der angegebene Wert bei einem anderen Fahrzeug gemessen wurde.

Außerdem kommt es auf der Länge der Messstrecke zu einer Strahlenaufweitung. Der entsprechende Signalpegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies verursacht bei jeder zweiten Messung unzutreffende Geschwindigkeitsangaben. Dieses kann auch bei Ihrer Messung der Fall sein.

Sehr wichtig ist die exakte Einrichtung des Scanwinkels. Dieser justiert das Gerät auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Wird ein solcher Aufbaufehler festgestellt, ist die Messung zu verwerfen.

Sollte sich in der Akte kein Nachweis finden, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, kann ebenfalls keine Verurteilung erfolgen.

Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Gerätes vorgeschrieben. Ist diese zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Fast alle Verfahren enden mit einer Einstellung oder erheblich niedrigeren Strafe. Das Büro hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die örtliche Entfernung steht einer erfolgreichen Verteidigung nicht entgegen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.




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