Geblitzt in Büdelsdorf, Hollerstraße-West- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts vorgeworfen. Je nach Höhe der Geschwindigkeit kann schnell neben einem hohen Bußgeld ein Punkt oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Aber hier lohnt es sich die Messung anzufechten. Denn die Unzuverlässigkeit des hier eingesetzten Lasermessgerät PoliScan Speed liefert einem erfahrenen Verteidiger genügend Argumente für einen erfolgreichen Einspruch.

Dieses  Messsystem sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Signale werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Sensor zurückgesandt. Dies ermöglicht die Bestimmung der Fahrzeit und mittels einer Weg- Zeit- Berechnung wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber die Länge der Messstrecke führt auch zu einer Signalauffächerung und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Beeinflussung tritt sogar so häufig auf, dass wegen ihr etwa jede zweite Messung falsch ist. Ist mehr als ein Fahrzeug im Messbereich treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Die Folge ist, dass im Einspruchsverfahren nicht sicher festgestellt werden kann, welcher PkW tatsächlich gemessen wurde. Nach den Herstellervorgaben muss der Messwinkel exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist der Aufbau hier aber nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen, fehlt ein Schulungsnachweis für das Messpersonal oder ist das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt, kann der Verteidiger der Verwertung der Messung erfolgreich widersprechen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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