Geblitzt in Busdorf, Bundesstraße B 77, Richtung Dannewerk- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Flensburg wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Stelle einen Geschwindigkeitsverstoß begangen.

Dann lohnt sich auf jeden Fall die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers.

Denn gemessen wird hier mit einem Lichtschrankensystem und dessen Fehleranfälligkeit bietet die besten Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt mit Hilfe von Infrarot- oder Laserstrahlen, welche die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann das Gerät die Geschwindigkeit errechnen. 

Das Gerät muss mit der zum System gehörenden Wasserwaage auf die Fahrbahnneigung justiert werden. Oft geschieht dies nicht genau genug oder ist nicht ordnungsgemäß dokumentiert. In solchen Fällen ist die Messung zu verwerfen.

Gleiches gilt, wenn der Scanwinkel nicht genau eingestellt ist, denn schon die Abweichung um ein Grad führt zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im messwirksamen Bereich können Fehler bei der Datenerfassung auftreten.

Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen kann es zu Abtastfehlern kommen, weil unterschiedliche Fahrzeugteile Anknüpfungspunkte für die Messung bilden.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Messung. Diese (wenn auch geringe) zeitliche Verzögerung kann bei Kolonnenfahrten Verwechselungen bei der Zuordnung verursachen.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Bisher wurden alle vor dem hier zuständigen Amtsgericht Schleswig verhandelten Fälle eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy-01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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