Geblitzt in Dänemark- Bußgeld vermeiden- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Das beliebte Urlaubsziel im Norden besticht durch eine wunderschöne Landschaft und die urbane Metropole Kopenhagen. 

Daher wird es bevorzugt mit dem Auto bereist, was aber nicht immer ohne Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln geschieht.

Für Pkw gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Außerhalb beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Auf den Autobahnen sind dies 130 km/h, ausgenommen sind die Hauptstadt Kopenhagen und andere Großstädte.  Dort ist die Geschwindigkeit auf 110 km/h beschränkt.

Weitere Besonderheiten sind, dass auch am Tag eine Lichtpflicht besteht. Beim Parken muss eine Parkscheibe benutzt werden, wobei ein deutsches Modell ausreicht.

Fußgänger haben an den Zebrastreifen keinen Vorrang. Im Umkehrschluss folgt daraus,  dass Autofahrer nicht für Fußgänger anhalten müssen. Hält ein Tourist trotzdem und verursacht deswegen einen Auffahrunfall, muss er für den Schaden einstehen.

Auch die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich deutschen Strafen.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/ sind Bußen ab 135 € vorgeschrieben.

Ab 50 Km/h zuviel beginnt der Strafrahmen bei 300 €.

Ein Rotlichtverstoß kostet mindestens 270 €.

Verstöße gegen die Gurtpflicht und Telefonieren am Steuer kosten 200 €.

Ein Parkverstoß kostet mindestens 70 € und Alkohol bis zu einem Nettomonatsverdienst.

Häufig sind diese Strafen im Rahmen von Verkehrskontrollen direkt zu bezahlen. Geschieht dies nicht, bekommen Sie einen enstprechenden Bescheid in Deutschland zugestellt.

Diese können auch hier vollstreckt werden, gemäß des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionen­vollstreckung (RBGeld) auch die Möglichkeit besteht, Bußgelder aus Dänemark hier zu vollstrecken. Dieses geschieht, wenn das Bundesamt für Justiz mit der Prüfung und Durchführung beauftragt wird und das Bußgeld mindestens 70 € beträgt. Letzteres ist bei der Höhe der dänischen Strafen fast immer der Fall.

Aber ebenfalls müssen diese vorgeworfenen Regelverstöße auch in Deutschland strafbewehrt sein. Hier kann es entscheidende Unterschiede in der Halter- und Fahrerhaftung geben.

Häufig sind auch die vorgeschriebenen Formalien nicht eingehalten, was einem erfahrenen Verteidiger die Möglichkeit gibt, die Bescheide erfolgreich anzufechten.

Rechtsanwalt Andreas Junge bearbeitet seit Jahren entsprechende Verfahren, von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden. Seine Kanzlei hat mit einem Kooperationspartner in Sonderborg auch die Möglichkeit nicht nur die Vollstreckung, sondern auch den zu Grunde liegenden Bescheid anzugreifen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für den gesamten Verfahrensvorgang keine Kosten!

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Philippsen in Sonderborg an, Telefon: +45 7442 0100, mail@advokatcentret.dk.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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