Geblitzt in Dannau, L 55, Schule / Kita, Richtung B 430- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, stehen die Chancen sehr gut, dem drohenden Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu entgehen.

Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen durch zahllose Testreihen nachgewiesenen und gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

So sind systembedingte Ungenauigkeiten bei der Datenerfassung die Ursache dafür, dass auf mindestens jedem zweiten Bußgeldbescheid falsche Geschwindigkeitswerte angegeben werden.

Häufig ist der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Dies führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Oft ist die Geräteeichung abgelaufen. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Die Auswertung des Messfotos muss ergeben, dass eine vollständige Fahrzeugerfassung vorliegt. Bei etwa 10 % aller Vorgänge ist dieses Erfordernis nicht erfüllt.

Bei etwa 40 % aller Messungen werten die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Schon diese kleine Fehlerauswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dessen Fehlerauswertung ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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