Geblitzt in der Gem. Rickling, K 114, Ricklinger Wald, Abs. 10, km 25,- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sind Sie vom hier aufgestellten Sensorblitzer erfasst worden, stehen die Chancen sehr gut, der drohenden Strafe zu entgehen. Denn dieses Messsystem ist für seine zahlreichen Fehler und Schwachpunkte gerichtsbekannt.

Die Messung erfolgt mit Hilfe von Laserstrahlen die in einem Winkel von 45 Grad die Fahrbahn auf einer Messstrecke von 75 Metern überqueren. 

Aber gerade die exakte Einstellung des Messwinkels erfolgt nicht mit der nötigen Genauigkeit. Meist ist die Justierung nicht der Fahrbahnneigung angepasst. Die Folge sind automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Oft befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers. Dann entstehen Problem bei der Fahrzeugzuordnung, d.h. es nicht sicher, bei welchem Objekt die Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Blitzer sackt während der Messreihe häufig um einige Millimeter ab. Wird dieses festgestellt, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Gleiches gilt, für den häufigen Fall, dass die Geräteeichung abgelaufen ist. 

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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