Geblitzt in der Gem. Stelle-Wittenwurth, B 5, Höhe Abschnitt 470, km 6,6- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Die Folgen der Geschwindigkeitsüberschreitung können ein hohes Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot sein. Um dieses zu verhindern, lohnt sich ein Einspruch gegen den drohenden Bußgeldbescheid. Denn aufgebaut ist hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed FM1. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind Ihre besten Argumente.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dien dadurch ermöglichte Weg- Zeit- Messung hat die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit als Ergebnis.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Dieser Signalkegel verursacht auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit Verfälschung der Messdaten. Schon allein aus diesem Grund werden bei etwa jeder zweiten Messung falsche Ergebnisse angezeigt. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist der Messwinkel nicht genau auf 90 Grad eingestellt, wobei die Fahrbahnneigung zu berücksichtigen ist, werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten eingestellt. Während des Geräteaufbaus müssen ständig Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und exakt in der Akte vermerkt, darf die Messung nicht verwertet werden. Das gilt auch, wenn die Geräteeichung ungültig ist oder sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die Messbeamten befindet.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Analyse Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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